Darf ich in ein Bild von Ihnen noch den Monatsspruch einarbeiten?

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Frage von Susanne Kricheldorf | vor 6 Jahren

Hallo, ich würde für unseren Gemeindebrief gerne ein Foto von Ihnen verwenden. Ich möchte allerdings noch den Monatsspruch mit einarbeiten. Darf ich das, wenn ich das Copyright von Ihnen angebe??? Mit freundlichen Grüßen  Susanne Kricheldorf PS. Es handelt sich um das Bild Nr GBD00022 mit dem Schmetterling von N. Feith Ich bräuchte möglichst schnell eine Antwort. Vielen Dank!

Antworten: 5
Antwort von Nelli Schwarz Mitarbeiter | vor 6 Jahren

Guten Tag,
gerne dürfen Sie einen Spruch in das Bild einbauen.
Grüße aus der GemeindebriefDruckerei,
Nelli Schwarz

Guten Tag!
ich habe dieselbe Frage nur rückwärts 🙂 Darf ich den Monatsspruch aus einem Bild entfernen und lediglich das Bild verwenden? Selbstverständlich mit Angabe des Bildnachweises…
Herzliche Grüße
Jennifer Lackmann

Antwort von Nelli Schwarz Mitarbeiter | vor 6 Jahren

Guten Tag, Frau Lackmann,
auch andersherum ist es erlaubt 🙂 .
Gern dürfen Sie auch nur die Bilder aus dem Monatsspruch (ohne Text) verwenden. Die Bilder, die wir in den Monatssprüchen platziert haben, gibt es meistens auch einfach als Bild ohne Text in unserem Bildarchiv – das macht die Verwendung des Bildes vielleicht einfacher ….
Grüße aus der GemeindebriefDruckerei
Nelli Schwarz

Und wie sieht es mit einer Website aus. Darf ich da auch das Bild mit dem Monatsspruch verwenden? Die Quelle würde ich selbstverständlich Ihren Wünschen entsprechend angeben. 
Herzliche Grüße, Thomas Vesterling 
 

Antwort von Nelli Schwarz Mitarbeiter | vor 5 Jahren

Guten Morgen,
die Monatssprüche dürfen Sie sehr gern auch auf Ihrer Webseite mit Angabe der Quelle verwenden.
Herzliche Grüße
Nelli Schwarz

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